AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Minigolf-Anlage: Glowinggolf Bremerhaven, Schillerstraße 52, 27570 Bremerhaven.
Betreiber der Einrichtungen Glowinggolf Bremerhaven ist die Fun Areas Deutschland GmbH, Lohweg 2, 30559 Hannover.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt des Betretens der Minigolf-Anlage und haben Bestand bis zu ihrem Verlassen. Ferner gilt ein Teil der AGB auch für die Benutzung der Außenflächen.
§ 1 Nutzung
Das Betreten der Minigolf-Anlage sowie die Benutzung der Minigolf-Spielflächen erfolgt auf eigene Gefahr, sofern der Betreiber seiner verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß nachkommt! Für Unfälle oder Verletzungen, die nicht aus einem Fehlverhalten des Betreibers resultieren, wird keine Haftung übernommen. Das Verändern, Besteigen und Beschädigen von Hindernissen, Dekorationen und Minigolf-Bahnen ist untersagt und kann Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Das Rennen oder Umherlaufen ist aus Sicherheitsgründen verboten. Es wird keine Haftung für während des Spiels beschädigte Kleidung übernommen, sofern der Betreiber nicht durch ein Fehlverhalten dazu beigetragen hat. Die Benutzung von Taschenlampen oder anderen Lichtquellen während des Spiels ist untersagt. Die Spielfläche ist frei von sperrigen Gegenständen zu betreten. Persönliche Gegenstände (Schmuck, Geldbörse etc.) sind so am Körper zu verstauen, dass sie nicht verloren gehen können. Für verlorene oder abhandengekommene Gegenstände übernimmt der Betreiber keine Haftung. Den Besuchern/Spielern stehen kostenlose Schließfächer gegen Pfand für die Verwahrung ihrer persönlichen Sachen zur Verfügung. Bei Verlust des Schließfachschlüssels haftet der Besucher/Spieler für die Öffnung und den Ersatz mit 10 €. Vor jedem Spiel erfolgt eine umfangreiche Regel- und Sicherheitseinweisung. Speisen und Getränke sind auf den Minigolf-Spielflächen verboten. Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen sind vom Spiel ausgeschlossen und können des Hauses verwiesen werden. Personen, die sich während des Spiels oder davor/danach in gewalttätige Auseinandersetzungen verwickeln, werden vom Spiel ausgeschlossen und des Hauses verwiesen. Für das Spiel ist ein Mindestalter von 3 Jahren Voraussetzung. Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung, sind nur dann vom Spiel ausgeschlossen, wenn ihre Beeinträchtigung ihre persönliche Sicherheit während des Spiels gefährden würde. Das selbe gilt für Personen mit Achluophobie (Angst vor der Dunkelheit) oder Nachtblindheit. Der Betreiber behält sich aus Sicherheitsgründen das Entscheidungsrecht vor. Dem Betreiberpersonal ist Folge zu leisten. Verstoß gegen einzelne oder alle Regeln und Anweisungen sowie Zuwiderhandlung hat den Spielausschluss zur Folge und kann ggf. mit Hausverbot belegt werden. Es gilt das Hausrecht. Zusätzlich findet das JuSchG Anwendung.
§ 2 Sicherheit
Für die Sicherheit auf den Spielflächen (in Bezug auf Hindernisse, Dekorationen und Minigolf-Bahnen) und des Spielgeräts ist der Betreiber verantwortlich. Diese Sicherheit wird durch tägliche Kontrollen der Spielflächen und des Spielgeräts sowie der Wartung dergleichen gewährleistet. Sämtliche Hindernisse, Dekorationen und Minigolf-Bahnen sind so entworfen und gefertigt, dass von ihnen keine Verletzungsgefahr ausgeht, solange der Besucher/Spieler nicht gegen die Verbote und Gebote aus § 1 verstößt. Für die persönliche Sicherheit des Spiels trägt der Spieler selbst die Verantwortung. Dies gilt auch für die Tatsache, dass die Spielflächen abgedunkelt sind. Im eintretenden Notfall (Brand, Unfall etc.) werden die Spielflächen bzw. die Lasertag-Anlage umgehend geräumt. Aus Sicherheitsgründen sind überall in der Minigolf-Anlage Notstromlampen installiert. Im Notfall ist dem Betreiberpersonal uneingeschränkt Folge zu leisten. Im Brandfall ist den Notausgangsmarkierungen in den Räumen und über den Türen ins Freie zu folgen. Aus Sicherheitsgründen sind die Minigolf-Spielfächen sowie die gesamte Minigolfanlage kameraüberwacht. Das aufgezeichnete Bildmaterial wird für maximal 24 Stunden gespeichert und dann gelöscht. Eine Archivierung oder Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
§ 3 Spielgerät
Die Benutzung des Spielgeräts erfolgt auf eigene Gefahr. Für Verletzungen seiner selbst oder Anderer durch unsachgemäße Benutzung des Spielgeräts haftet der Spieler. Das Spielgerät ist pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Der Bedienungsanweisung ist Folge zu leisten. Unsachgemäße, fahrlässige oder grob fahrlässige Bedienung/Behandlung des Spielgeräts, auch vorsätzlich, hat den Spielauschluss zur Folge und berechtigt den Betreiber im Fall der Beschädigung zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Ferner kann der Betreiber Umsatzausfall für das betroffene Spielgerät geltend machen, so lange bis Ersatz beschafft ist. Bei beschädigtem Spielgerät wird in erster Linie die günstigste Variante, nämlich die Reparatur versucht. Ist dies auf Grund der Beschädigung nicht möglich, so muss der Verursacher für den Neuanschaffungspreis des Spielgeräts aufkommen. Der Ausgleich eines Zeitwerts ist nicht möglich.
§ 4 Preise
Die Spielpreise sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preislisten hängen an verschiedenen Stellen in der Minigolf-Anlagen aus oder können auf der Homepage eingesehen werden. Es gilt der Preis am Counter, unabhängig der Spielbuchung über die Homepage. Sollte sich zwischen Buchung und Spielantritt der Preis offizell geändert haben, so gilt der günstigstere Preis. Der Preis ist vor Spielantritt am Counter in der jeweiligen Minigolf-Anlage zu bezahlen. Es besteht die Möglichkeit der bar- sowie der bargeldlosen Zahlung. Die Entscheidung obliegt dem Betreiber. Gutscheine sind vor Bezahlung anzumelden. Eine nachträgliche Verrechnung oder Auszahlung ist nicht möglich. Preislisten sowie Preise, insbesondere Aktions- und Werbepreise, gelten nur so lange bis diese durch neue Preislisten ersetzt werden oder ihr Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist. Sämtliche Preise in der Minigolf-Anlage beinhalten 19% gesetzl. MwSt. Preise für das Speisen- und Getränkeangebot hängen am Counter aus oder können auf der Homepage eingesehen werden.
§ 5 Spiel
Ein Spiel (eine Spielrunde) umfasst das einmalige bespielen der vorhandenen 18 Minigolfbahnen (Minigolf- u. Pit-Pat-Bahnen). Der ununterbrochene Aufenthalt auf den Minigolf-Spielflächen ist pro Person auf ein Spiel, höchstens jedoch auf 2 Stunden beschränkt. Danach ist der Betreiber dazu berechtigt eine neue Eintrittsgebühr zu verlangen. Bei Mißbrauch dieser Zeitbeschränkung oder nach Erfüllung der 18 Minigolfbahnen ist der Betreiber dazu berechtigt den Spieler auch früher der Spielfläche zu verweisen. Ein Anrecht, die Spielflächen alleine oder ausschließlich mit seiner Gruppe zu nutzen besteht nicht. Vor jedem Spiel erfolgt eine Regel- und Sicherheitseinweisung. Spielabbruch oder Spielausschluss auf Grund von Fehlverhalten nach §§ 1, 3 & 8 berechtigt nicht zur Spielfortführung oder Spielersatz für den verursachenden Besucher/Spieler. Sind andere Spieler unverschuldet vom Spielabbruch betroffen, so kann der Betreiber Schadensersatz vom verursachenden Besucher/Spieler verlangen, um eventuell enstandene Kosten auszugleichen, sofern dies erforderlich ist. Spielabbruch auf Grund von Notfällen berechtigt zum Spielersatz, sofern der Notfall nicht schuldhaft durch die Spieler selbst ausgelöst wurde.
§ 6 Kinder & Jugendliche
Die Anlagen ist so gestaltet, dass sie bedenkenlos von Kindern & Jugendlichen genutzt werden kann. Die Themenwelten sind so gestaltet, dass Kinder & Jugendliche damit nicht überfordert sind. Allerdings liegt die Entscheidung hierfür in der Gewalt der Eltern oder der verantwortlichen Aufsichtsperson. Der Betreiber wird diese Entscheidungsgewalt nicht für sich beanspruchen, jedoch hat er das Recht bei offensichtlicher Überforderung Kinder & Jugendliche vom Spiel auszuschliessen. Bei Schäden und Fehlverhalten durch Kinder und Jugendliche nach §§ 1, 3 & 8, haften in erster Linie die leiblichen Eltern bzw. die verantwortlichen personensorge- und erziehungsberechtigten Personen, auch wenn diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor Ort sind. Verantwortliche Aufsichtspersonen, die nicht die leiblichen Eltern sind, können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht mit in Haftung genommen werden. Dies gilt insbesondere bei Kindergruppen. Die Aufsichtspflicht obliegt nicht dem Betreiber. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung einer mit ihrer Aufsicht betrauten volljärigen Person die Minigolf-Spielflächen betreten und benutzen. Kindern & Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung einer verantwortlichen personensorge- oder erziehungsberechtigten Person ist der Aufenthalt in der Minigolf-Anlage bis 20 Uhr gestattet. Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Aufenthalt bis 24 Uhr gestattet. Aus Gründen der Sicherheit ist der Betreiber dazu berechtigt, Kindern & Jugendlichen auch früher die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen oder ganz zu verweigern.
Es gilt das JuSchG.
§ 7 Speisen & Getränke
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür vorgesehen Räumlichkeiten (Bistro) gestattet. Der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist in der Minigol-Anlage verboten. Auch berechtigt ein eingeschränktes Angebot der Gastronomie nicht zum Mitbringen eigener Speisen und Getränke. Speisen und Getränke können am Counter im Bistro erworben werden. Für den Ausschank von alkoholischen Getränken gilt das JuSchG.
§ 8 Bildmaterial
Das Fotografieren und sonstige Fertigen von Bildmaterial zu gewerblichen Zwecken, ist ohne vorheriges schriftliches Einverständnis des Betreibers untersagt. Das Fotografieren zu privaten Zwecken hingegen ist gestattet, sofern dieses Bildmaterial nicht kommerziell weitervertrieben wird. Das Fotografieren auf den Spielflächen ist nur in soweit gestattet, wie keine anderen Spieler/Besucher dadurch gestört werden. Der Betreiber ist dazu berechtigt jederzeit ohne Angabe von Gründen das Fotografieren oder Filmen auf den Minigolf-Spielflächen teilweise oder komplett zu untersagen.
§ 9 Daten
Sämtliche Daten, die der Betreiber von Nutzern und Besuchern durch Registrierungen, Buchungen, Haftungsausschlüssen etc. erfährt und speichert werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Die Daten dienen für interne Zwecke (insbesondere bei Mitgliedskarten und Haftungsausschlüssen) und werden verschlossen, für Dritte nicht einsehbar, aufbewahrt. Eine Weitergabe, insbesondere an Marketinfirmen, findet nicht statt. Eine Verweigerung der Datenherausgabe, kann bei zwingender Datenerhebung (besonders bei Haftungsausschlüssen und Mitgliedskarten) zum Spielausschluss führen. Jeder Spieler/Besucher kann jederzeit schriftlich der Erhebung und Speicherung seiner Daten widersprechen und die Löschung dieser verlangen. Der Widerspruch ist schriftlich an die Fun Areas GmbH, Waller Heerstraße 46, 28217 Bremen zu richten.
§ 10 Haftungsausschluss
Der Betreiber haftet nicht bei Fehlverhalten der Spieler nach §§ 1, 3 & 8. Ganz gleich ob das Fehlverhalten bewusst oder unbewusst herbeigeführt wurde. Ebenso haftet der Betreiber nicht bei Aufsichtspflichtverletzung nach § 6. Für Unfälle, Verletzungen sowie Beschädigung eigener Gegenstände und Kleidung, etc. vor, während und nach dem Spiel, übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn ihm wird Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen. In besonderen Situation, z.B. bei Kindergruppen mit verantwortlichen Aufsichtspersonen kann der Betreiber im Vorfeld einen schriftlichen Haftungssauschluss von verantwortlichen Aufsichtspersonen verlangen.
§ 11 Außenflächen
Als Außenflächen gelten die zum jeweiligen Gebäude gehörenden Parkflächen, die keinen öffentlichen Verkehrsgrund darstellen sowie etwaige Gemeinschaftsflächen, wie Treppenhäuser, Flure, Fahrstühle, etc., sofern vorhanden und der jeweiligen Minigolf-Anlage angeschlossen. Eine Haftung für die Außenflächen, insbesondere auch im Winter sowie für Vorkommnisse die Außenflächen betreffend, wird vom Betreiber nicht übernommen, soweit er rechtlich nicht dazu verpflichtet ist. Lediglich in den gemeinschaftlichen Räumen wird vom Betreiber für eine technische Verkehrssicherheit (Beleuchtung etc.) gesorgt. Die Benutzung der Außenflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der zugehörenden Parkflächen ist nur Besuchern der jeweiligen Minigolf-Anlagen gestattet. Wiederrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Jeder Besucher erhält zur Markierung seines Fahrzeugs eine Parkmarke sofern vorhanden und erforderlich.
§ 12 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das zuständige Gericht an dem Ort in dem die Betreibergesellschaften ihren Sitz haben. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 13 3D-Minigolf-Anlage
Die Minigolf-Anlage Glowinggolf Bremerhaven ist eine 3D-Minigolf-Anlage mit optischen 3D-Effekten. Zur Wahrnehmung der optischen Effekte erhält der Nutzer eine 3D-Brille. Die Gebühr für die Benutzung der 3D-Brille ist bereits in den Spielpreisen enthalten. Der Nutzer ist verpflichtet bei Spielende die 3D-Brille beim Spielleiter wieder abzugeben. Ein Einbehalten der 3D-Brille ist nicht gestattet. Der Betreiber ist dazu berechtigt Pfand für die Herausgabe der 3D-Brille zu verlangen. Die Minigolf-Anlage ist zum größten Teil mit speziellen 3D-Grafiken und Requisiten ausgestattet, die teilweise nur durch Benutzung einer speziellen 3D-Brille wahrgenommen werden können. Der Betreiber haftet nicht dafür, wenn Nutzer bestimmte 3D-Grafiken oder Requisiten nicht erkennen oder wahrnehmen. Ein Preisnachlass oder eine Preiserstattung werden vom Betreiber ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn der Nutzer während des Spiels auf die Benutzung einer 3D-Brille verzichtet oder diese während des Spiels verliert. Ferner gilt dies auch wenn der Nutzer keine vom Betreiber ausgegebene 3D-Brille, sondern seine eigene mitgebrachte verwendet und so ggf. keine 3D-Grafiken oder Requisiten wahrnimmt. Durch die Benutzung der 3D-Brille kann es zu Veränderungen oder zu Einschränkungen der optischen Wahrnehmung kommen. Es gilt hier besondere Vorsicht und Umsichtigkeit. Der Betreiber haftet nicht für Schäden oder Unfälle die auf Grund von Selbstüberschätzung oder Unachtsamkeit bei der Benutzung der 3D-Brille eintreten.
§ 14 Motion Sickness
AUFGEHOBEN!
§ 15 Hard- und Software
AUFGEHOBEN!
§ 16 Buchungen
Bei Buchungen über die Buchungsformulare auf der offiziellen Homepage werden nur vollständig und richtig ausgefüllte Formulare akzeptiert und bearbeitet. Eine Buchung per Buchungsformular stellt noch keine Annahme durch den Betreiber dar, sondern diese erfolgt erst durch seine offizielle Bestätigung per Email oder per Telefon. Bestätigte Buchungen verpflichten zur Zahlung. Alternativ können Buchungen auch telefonisch erfolgen. Da diese persönlich sind, wird die Buchung zum Ende des Gesprächs als bestätigt angesehen. Buchungen werden nur von voll geschäftsfähigen Personen akzeptiert. Bei Missbrauch haften die verantwortlichen personensorge- oder erziehungsberechtigten Personen für nicht geschäftsfähige Personen. Der Betreiber behält sich das Recht vor bei Überbuchung zu gleichen Bedingungen umzubuchen. Das Recht auf Schadensersatz ist für den Betroffenen hierbei ausgeschlossen.
§ 17 Storno
Nicht angetretene Buchungen, die nicht storniert wurden verpflichten zur Zahlung. Der Betreiber ist berechtigt die Forderung einzutreiben. Buchungen können bis 5 Tage vor Antritt kostenfrei storniert werden, danach sind anteilige Stornokosten fällig, die am Wochenende (Fr, Sa & So) 50% der Buchungssumme und für Wochentage 30% der Buchungssumme betragen. Kurzfristige Stornierungen auf Grund von Krankheit, Unfall oder Notfällen sind durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Ein Verzicht auf eine Stornogebühr liegt im Ermessen des Betreibers und hängt von jeweiligen Situation ab. Kurzfristige Änderungen in der Buchung sind bis zu einem Wert von 25% der Buchungssumme kostenfrei. Für Änderungen in der Buchung gelten die selben Fristen wie für Stornierungen. Auch hier liegt ein Verzicht im Ermessen des Betreibers und hängt von der jeweiligen Situation ab.
Fun Areas Deutschland GmbH; 2023